#Sachbuch

Justizpalast in Flammen! Ein brennender Dornbusch?

Thomas Köhler, Christian Mertens (Hg.)

// Rezension von Harald Klauhs

Es war ein Menetekel für das Ende der Ersten Republik, als am 15. Juli 1927 der Justizpalast in Wien brannte. Aber war es auch ein brennender Dornbusch? Justizpalast in Flammen. Ein brenndender Dornbusch nennen die Herausgeber Thomas Köhler und Christian Mertens eine Anthologie mit 15 Beiträgen über „das Werk von Manès Sperber, Heimito von Doderer und Elias Canetti angesichts des 15. Juli 1927“. Tatsächlich haben die bürgerkriegsähnlichen Ereignisse dieses Tages, die alle drei Dichter in unmittelbarer Umgebung erlebten, Spuren in ihren Werken hinterlassen.

Am deutlichsten wohl bei Canetti, der mitten hinein geriet in die aufgebrachte Menge der Protestierenden. Die Eigendynamik dieser Masse wird dann zum zentralen Motiv seines Hauptwerkes, der Analyse von „Masse und Macht“. Doch auch sein Roman „Die Blendung“ steht ganz im Zeichen der Flammen, die damals aus dem Gebäude loderten. Doderer, der die Geschehnisse aus dem Fenster einer nahegelegenen Wohnung beobachtet hat, beginnt Anfang der Dreißigerjahre mit Notizen zu seinem Roman „Die Dämonen“, der dann erst über 20 Jahre später, 1956, erscheint. An der Ecke Ring/Bellariastraße erlebt auch Sperber die dramatischen Stunden. Für ihn wird das brennende Recht auf dem Schmerlingplatz zum Ausgangspunkt seiner demokratiepolitischen Überlegungen. Der Mangel an Achtung vor der Demokratie, der damals zutage tritt, führt für Sperber nämlich direkt in den Faschismus.

Wie war es nun zum „Cannae der österreichischen Freiheit“, wie Doderer den 15. Juli in den „Dämonen“ nennt, gekommen? Im Jänner 1927 waren bei einem Aufmarsch des Republikanischen Schutzbundes im burgenländischen Schattendorf der achtjährige Josef Grössing und der kriegsinvalide Hilfsarbeiter Josef Csmarits hinterrücks erschossen worden. Der Fall wurde im Landesgericht für Strafsachen in Wien II behandelt und endete am 14. Juli 1927 überraschend mit einem Freispruch der beiden Mörder, die von einem Gasthaus aus in die abziehende Menge geschossen hatten. Am Morgen des folgenden Tages kam es daraufhin zu spontanen Protestkundgebungen von Arbeitern, die sich aus den Vorstädten Richtung Parlament bewegten. Von dort abgedrängt warfen die Demonstrierenden Fackeln in den Justizpalast und entzündeten damit Akten. Die Polizei erhielt Schießbefehl und in der Folge kamen mindestens 89 Menschen ums Leben. So wurde der 15. Juli zum Anfang vom Ende der Ersten Republik. Er verhärtete die Fronten zwischen den beiden großen Lagern, der Sozialdemokratie und den Christlichsozialen, dermaßen, dass es auf eine militärische Konfrontation der beiden Parteiarmeen, dem Schutzbund und den Heimwehren, hinauslief. Im Februar 1934 war es dann soweit.

Aus dem brennenden Recht des 15. Juli 1927 wurde eine brennende Republik. Aber auch ein „brennender Dornbusch“? Eines Tages kam Moses zum Gottesberg Horeb, heißt es im dritten Kapitel des Buches Exodus. „Dort erschien ihm der Engel des Herrn in einer Flamme, die aus einem Dornbusch emporschlug.“ In der Folge spricht der Herr persönlich zu Moses und beauftragt ihn, die Israeliten aus Ägypten in ein Land zu führen, „in dem Milch und Honig fließen“. Und wer wurde nun aus dem brennenden Justizpalast berufen, wozu und vor allem von wem? Die Assoziation ist selbst dann schwer nachvollziehbar, wenn man, wie das Gerald Stieg in seinem bereits vor 16 Jahren erschienenen Band „Frucht des Feuers“ mit Blick auf Canetti tat, das Feuer als Symbol der Gerechtigkeit betrachtet. Für Canetti, so analysierte Stieg, wird Karl Kraus, der nach dem Massaker den Rücktritt des Polizeipräsidenten forderte, wie Gott im brennenden Dornbusch zum „glühenden Recht“. Doch auch für Canetti gilt, dass er damals zwar noch „die Fackel im Ohr“, aber wohl kaum Gott vor Augen hatte.

Nun wäre die irreführende Metapher vom brennenden Dornbusch nicht so schlimm, beschränkte sie sich auf den Titel. Das ist jedoch nicht der Fall. Ein paar der Beiträge nehmen explizit Bezug darauf, am deutlichsten wohl jener des Mitherausgebers Christian Mertens. In seinem Aufsatz unter dem Titel „Feuer und Flamme“ beschreibt er die Symbolik des Feuers in diversen Religionen sowie in politischen Bewegungen. Er weist nach, dass die Symbolik des Feuers in allen Religionen eine bedeutende Rolle spielt und im Judentum ein Zeichen für die Präsenz Gottes ist. Das ist kulturhistorisch zweifellos interssant, blendet aber völlig aus, dass es auch noch einen ganz anderen Bezug gibt: Im englischen Sprachraum ist holocaust seit mehr als 300 Jahren in der Bedeutung „Feuersbrunst“, „Brandopfer“, „Vernichtung“, „Massenmord“ bekannt, auch wenn der Begriff ursprünglich aus dem Griechischen stammt. Das lässt die einseitige Verwendung des Bildes vom brennenden Dornbusch problematisch erscheinen.

Doch das ist nicht das einzige Problematische an diesem Sammelband. Auch bei der Auswahl der darin enthaltenen Beiträge, ihrer Zusammenstellung und beim Redigieren ist Sorgfalt zu vermissen. Unmittelbar hintereinander finden sich etwa zwei Beiträge, die unterschiedlicher nicht sein könnten. Der eine von Dieter E. Binder über „Die ‚Dämonen der Ostmark'“, der andere von Kurt Grünewald über „Die Sprachlosigkeit der Brandstifter“. In seinem sehr persönlichen Essay beklagt Grünewald die gelegentliche Einäugigkeit der Wissenschaft, weil mit Fakten allein historische Personen nicht erfasst werden können. Damit hat er sicher Recht, mitunter wäre man aber schon mit Fakten zufrieden. Auf Grundlage von Sekundärquellen kommt Dieter E. Binder nämlich zu einer unangemessenen Schwarz-Weiß-Malerei. Ungeprüft übernimmt er Robert Schediwys „Auffindung denunziatorischer sprachlicher Codes“ im Doderers „Dämonen“ ebenso wie Franz Theodor Csokors Manipulation in dessen 1964 erschienenem Briefband „Zeuge einer Zeit“ (den er in der 1992 zusammen mit Gedichten unter dem Titel „Auch heute noch nicht an Land“ erschienenen Neuausgabe als Tertiärquelle zitiert).

Csokor hat in diesem Band, wie etwa seiner Korrespondenz mit Annemarie Selinko zu entnehmen ist, Briefe aus dem Gedächtnis „rekonstruiert“. Selinko versuchte ihn vor der Herausgabe sanft zu korrigieren: „Antinazistische Bemerkungen in Ihren Briefen hätten mich in große Gefahr gebracht“, schrieb sie 1962 und erinnerte ihn an die strenge Briefzensur. Im Gegensatz zu Selinko, die „der großen Versuchung widerstanden“ hat, wie sie notierte, „die Briefe zu verbessern oder ihnen durch mein heutiges Wissen um den Ausgang des Weltgeschehens irgendetwas hinzuzufügen“, erlag der bald 80-jährige Csokor ebendieser Verlockung. Er arbeitete mit Hilfe dieses Bandes bereits an seinem Nachruhm als antifaschistischer Kämpfer, der er vor 1938 keineswegs in der Vehemenz wie nach 1945 war.

Anders Heimito von Doderer, der bereits 1933, knapp bevor sie in Österreich verboten wurde, der NSDAP beitrat, die Partei aber nach dem Anschluss Österreichs an das Nazi-Reich wieder verließ. In einem der besten Beiträge des Bandes analysiert Gerald Sommer, dass es Doderer bei der Umarbeitung seiner frühen Notizen zu den „Dämonen“ nicht um eine realitätsnahe Darstellung der Ereignisse vom 15. Juli zu tun war, sondern um ein utopisches Modell einer Re-Individualisierung. Doderer beschreibt, so Sommer, „die vielfältigen Wurzeln des Faschismus in der bürgerlichen Gesellschaft, die latent faschistische Prädisposition ihrer Mitglieder“. Die „Dämonen“ Doderers sind somit durchaus seine eigenen und der Roman ein (nicht unproblematischer) Versuch ihrer Austreibung.

Der Band hat somit dort seine stärksten Seiten, wo er Einzelanalysen über die Werke der drei Dichter enthält. Das ist für Doderer eben bei Gerald Sommer, für Sperber bei Mirjana Stancic und für Canetti bei Sven Hanuschek der Fall. Was fehlt, ist hingegen eine vergleichende Studie der Texte der drei Dichter über das Ereignis. Gewünscht hätte man sich von den Herausgebern auch das Glätten so mancher sprachlicher Holprigkeiten oder zumindest die Verbesserung der gröbsten Fehler: Es geht nicht an, hier etwa von einem „Stephan“ Zweig oder einem „Siegmund“ Freud lesen zu müssen. Am Ende überwiegt jedoch die Freude über das Projekt an sich, das sich einem der „Brennpunkte“ der Ersten Republik widmet.

Thomas Köhler, Christian Mertens (Hg.) Justizpalast in Flammen! Ein brennender Dornbusch?
Das Werk von Manès Sperber, Heimito von Doderer und Elias Canetti angesichts des 15. Juli 1927.
Wien: Verlag für Geschichte und Politik.
München: Oldenbourg, 2006.
208 S.; geb.
ISBN 3-7028-0428-5.

Rezension vom 18.01.2006

Originalbeitrag. Für die Rezensionen sind die jeweiligen Verfasser:innen verantwortlich. Sie geben nicht notwendig die Meinung der Redaktion wieder.

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