Und dann mußte ein mutiger Verlag gefunden werden, der Knöpfe und Vögel zu publizieren wagte: Edition Memoria ist ein auf genau solche löbliche Fälle des riskanten Wiederfindens spezialisierter Verlag – eines Mannes, versteht sich, kein Großunternehmen. Sonst hat der Verlag die Aufmerksamkeit auf Opfer der Verfolgung durch Nationalsozialisten gerichtet – hier ist es das Opfer einer durch und durch österreichischen Verfolgung, nämlich der sturen, unmenschlichen selbstherrlichen Justiz, die ohne viel Veränderung ihre Herrlichkeit aus der Monarchie in die Erste Republik getragen hat.
Die lebenslange Weigerung Rodes, die nicht auf den Menschen, sondern auf ein abstraktes, praxisfernes Wertesystem bezogene Justiz in ihren Wucherungen hinzunehmen; sein Mühen, die Justiz auf jene Sachlicheit in den Angelegenheiten Menschen und ihre Unzulänglichkeiten zu ernüchtern – sind sie gescheitert? Solange davon zu lesen ist und Erkenntnis gezogen werden mag, nicht.
Das erkannten österreichische Juristen und ließen das 1931 in Deutschland erschienene „Knöpfe und Vögel. Lesebuch für Angeklagte“, das dort schon 1933 verboten wurde, 1937 in ihrem Lande beschlagnahmen. Warum? Weil es zum Beispiel dem politischen Angeklagten nüchtern seine hohe Aussichtslosigkeit, Gerechtigkeit zu erhalten, ankündigte:
„Im politischen Prozeß bist du von vornherein verurteilt. Verkaufe daher dein Leben so teuer als möglich.“
In Prozessen mitzuwirken, denen die traditionelle Justiz mit Vorurteilen begegnete, entsprach Rodes Leidenschaften: Er vertrat Prostituierte gegen die von der Polizei protegierte Bordellbetreiberin Regine Riehl (1906), ruthenische Studenten nach einem Aufruhr gegen mangeldne Gleichstellung an der Universität Czernowitz (1907); er trat wiederholt gegen die Selbstherrlichkeit des Obersten Gerichtshofs an; er vertrat allerdings auch Emmerich Békessy, den Herausgeber der „Stunde“ gegen die Herausgeber des „Österreichischen Volkswirt“, Gustav Stolper und Walther Federn (1923 / 1924).
Naturgemäß, daß Rode wiederholt mit seiner anti-institutionellen Auffassung der Justiz gescheitert ist, seine Siege mühsam errungen waren; allmählich verschob er seine Arbeitsebene von der eines Anwalts zum harten schriftstellerischen Dasein als Kommentator. Als Fachmann in Sachen Recht berichtete er für das „Prager Tagblatt“ ab 1930 aus Genf – und hoffte, mit dieser Aufgabe und ähnlichen Arbeiten ein unabhängiges Leben als Autor führen zu können; er schrieb in internationalen Blättern, ab 1933 die deutschen abgezogen.
1934 schrieb er ein brennend anklagendes Buch gegen das Dritte Reich: „Deutschland ist Caliban“.